AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RealSystem GmbH

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1. Gegenstand

Zwischen den Vertragspartnern wird ein Dienstvertrag gemäß den hier genannten Bedingungen geschlossen. Die RealSystem GmbH unterstützt den Kunden bei der Konzeption, Erweiterung, Planung, Einführung und/oder dem Einsatz eines computergestützten Systems durch Beratungs-. Konzeptions-, Administrations-, Support-, technische und sonstige IT-Dienstleistungen, Lieferung von Hard- und Software, Webhosting, Domain-Delegation, sowie der Durchführung von Seminaren und Programmiertätigkeiten.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der RealSystem GmbH anzuzeigen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Zustandekommen

Ein Vertrag gemäß diesen Bedingungen kommt zustande durch

a)

Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, dem diese Bedingungen zugrunde liegen,

b)

die mündliche oder schriftliche Erklärung der Annahme eines Angebots der RealSystem GmbH, in dem auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, durch den Kunden,

c)

die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die RealSystem GmbH an den Kunden, in der auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, oder

c)

die konkrete Inanspruchnahme von Dienstleistungen der RealSystem GmbH durch den Kunden auch ohne vorherige weitere Abstimmung, Angebot oder Bestätigung.

Das im Einzelfall gültige Schriftdokument – also Vertragstext, Angebot, Auftragsbestätigung in Kombination mit diesen Bedingungen oder im Falle eines rein mündlichen Auftrages diese Bedingungen allein – wird in der Folge als "Vertrag" oder "Auftrag" bezeichnet.

3. Konkretisierte Geschäftsbedingungen

3.1

Softwareentwicklung

3.1.1

Ausarbeitung / Testumgebung

Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Umgebung im Echtbetrieb gearbeitet oder keine Testumgebung bereitgestellt, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, vor der Installation von neuen Programmen oder Versionen, Patches, Änderungen oder Erweiterungen an der Software oder zugehörigen Programmen seine vorhandenen Daten zu sichern.

3.1.2

Leistungsbeschreibung

Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die RealSystem GmbH gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Terminvereinbarungen führen. Nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungen sind auf keinen Fall in einem eventuell vereinbarten Fixpreis enthalten, sondern werden nach Zeitaufwand oder gesonderter Vereinbarung verrechnet. Können diese Änderungswünsche bzw. Erweiterungen nicht von der RealSystem GmbH realisiert werden, bleibt der dem ursprünglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegende Vertrag davon unberührt.

3.1.3

Leistungsabnahme

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der RealSystem GmbH schriftlich zu melden, die um chnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Derartige Schriftstücke müssen vom Auftraggeber mit dem Vermerk "Fehlerbericht" oder einer sinnverwandten Bezeichnung versehen werden, um diese Schriftstücke zweifelsfrei von Änderungs- bzw. Erweiterungsaufträgen zu unterscheiden. Fehlt ein derartiger Vermerk und liegt kein Mangel vor, werden diese Schriftstücke als Änderungs- bzw. Erweiterungsauftrag behandelt. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Wird auf Wunsch des Auftraggebers oder mit seiner Zustimmung die Software bereits vor der endgültigen Fertigstellung installiert, stellt dies keine Vorstellung zur Abnahme dar. Es handelt sich dabei lediglich um Beta-Versionen. Weichen die darin enthaltenen Merkmale von den im Auftrag festgehaltenen Merkmalen ab, entspricht das keinem Mangel, sondern ist dies auf den Umstand zurückzuführen, dass das Softwareprodukt unfertig ist. Bei unfertigen Programmen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf kostenlose Änderungen im Sinne der Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche entstehen erst mit Abgabe der Endversion. Nimmt der Auftraggeber selbsttätig Änderungen an der Individualsoftware vor oder beauftragt damit Dritte, so verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Gewährleistungsansprüche.

3.1.4

Unmöglichkeit der Ausführung

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die RealSystem GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die RealSystem GmbH die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die RealSystem GmbH berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der RealSystem GmbH angelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.1.5

Bibliotheks-(Standard)Programme

Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Die RealSystem GmbH haftet nicht für die zugesicherten Eigenschaften des entsprechenden Programms.

3.1.6

Ad hoc Programmierung

Unter Ad hoc Programmierung wird die direkte Leistungserbringung (Programmierung) durch die RealSystem GmbH verstanden, wenn der Auftraggeber ausdrücklich eine direkte/sofortige Umsetzung seines Auftrages wünscht. Der Kunden stellt die RealSystem GmbH hierbei ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schaden, die im Rahmen des Einsatzes der hierbei entwickelten Software frei. Entgegen Punkt 3.1.3 erfolgt die Abnahme durch den Kunden sofort nach Fertigstellung.

3.1.7

Datensicherung

Der Auftraggeber hat vor Beginn aller Arbeiten der RealSystem GmbH, vor der Installation, sowie während des Einsatzes der Software eine ordentliche Datensicherung durchzuführen. Der Auftraggeber trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.

3.1.8

Dokumentation und Einweisung

Eine Dokumentation wird nur geschuldet, wenn die Parteien hierüber schriftlich eine Vereinbarung bezüglich Art, Umfang und Vergütung dieser Dokumentation getroffen haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so verzichtet der Auftraggeber bewusst auf eine entsprechende Dokumentation. Der Auftragnehmer bietet eine Einweisung in die Anwendung des Programms gegen gesondertes Entgelt an.

3.1.9

Urheberrecht und Nutzung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen der RealSystem GmbH bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Angebot spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen bzw. Maschinen zu verwenden. Die RealSystem GmbH ist berechtigt, dies durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. Ist nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart, bezieht sich der Vertrag auf eine Lizenz auf einem handelsüblichen PC. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber oder Überlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der RealSystem GmbH zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie Software oder Teile der Software sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes nebst Quellcode- Dokumentation. Das Recht auf wirtschaftliche Verwertung des Quellcodes verbleibt vollumfänglich bei der RealSystem GmbH.

3.1.10

Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der RealSystem GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der RealSystem GmbH liegen, entbinden die RealSystem GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der RealSystem GmbH möglich. Ist die RealSystem GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

3.1.11

Gewährleistung, Wartung, Änderungen

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Die Beweispflicht für das Vorliegen eines Mangels liegt beim Auftraggeber. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der RealSystem GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der RealSystem GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der RealSystem GmbH durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der RealSystem GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von der RealSystem GmbH im Auftrag des Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Ferner übernimmt die RealSystem GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, Hardware, Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), Störungen durch Software anderer Hersteller sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die RealSystem GmbH. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

3.1.12

Liefertermin

Die RealSystem GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der RealSystem GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 3.1.2. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der RealSystem GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der RealSystem GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die RealSystem GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu legen.

3.2

Seminare

3.2.1

Stornierung/Ausfall/Kündigung von Seminaren

Stornierungen sind bis vier Wochen vor dem ersten Termin ohne Kosten möglich. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor dem ersten Termin ist die RealSystem GmbH berechtigt 60 Prozent der Gebühr, bei späterer Stornierung die volle Gebühr in Rechnung zu stellen. Bei kurzfristigem Terminausfall durch höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall des Trainers sowie sonstige durch die RealSystem GmbH nicht zu vertretende Umstände, ist die RealSystem GmbH berechtigt unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzforderungen auch kurzfristig einen anderen kompetenten Trainer zu benennen. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

3.2.2

Durchführung des Seminars

Wenn nicht anders vereinbart, wird das Seminar in-house bei dem Auftraggeber ausgeführt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle technisch notwendigen Mittel zur Durchführung des Seminars in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dies schließt mit ein, dass jedem Teilnehmer, als auch dem Dozenten in einem EDV-gestützten Seminar ein einzelner PC zur Verfügung steht. Sollte die technische Ausstattung in der Art mangelhaft sein, dass die Durchführung des Seminars an diesem Tag aus Sicht des Dozenten nicht sinnvoll erscheint, steht es dem Dozenten, bei entsprechender Kenntnis frei, durch Eingriff in die verwendeten Computersysteme einen Zustand herzustellen, der die Durchführung des Seminars erlaubt. Dieser Eingriff erfolgt auf Risiko und Kosten (Administrations-Stunden-Preis) des Auftraggebers. In diesem Fall gilt ein getrennt vom Seminarauftrag entsprechender Administrations-/Reparaturauftrag zu den jeweiligen Bedingungen als erteilt. Sollte es nicht gelingen einen Zustand herzustellen der eine ordnungsgemäße Durchführung des Seminars erlaubt und dieser Zustand auch noch am nächsten Seminartag anhält, so gilt das Seminar als vom Auftraggeber storniert. In diesem Fall wir das volle vereinbarte Seminarhonorar fällig.

3.2.3

Schulungsunterlagen/entwickelte Software

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen davon behält sich die RealSystem GmbH vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der RealSystem GmbH oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Die während der Schulung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die RealSystem GmbH Schadensersatzforderungen vor.

3.2.4

Teilnehmerausschluss

Die RealSystem GmbH behalten sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer, die die erfolgreiche Durchführung des Seminars wiederholt behindern von dem Seminar auszuschließen. Dies begründet keine Minderung des vereinbarten Seminarhonorars.

3.3

Beratungs-. Konzeptions-, Administrations-, Support-, technische und sonstige IT-Dienstleistungen

3.3.1

Leistungserbringung

Die RealSystem GmbH ist berechtigt, die Beratungsleistung ganz oder teilweise durch Mitarbeiter oder Beauftragte erfüllen zu lassen. Die RealSystem GmbH stellt hierbei sicher, dass die von ihm mit der Erfüllung betrauten Personen für die Vertragserfüllung qualifiziert sind.

3.3.2

Schutzrechte Dritter

Soweit im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Schutzrechte jeder möglichen Art entstehen, stehen diese dem Berater zu. Der Berater räumt dem Kunden jedoch ein zeitlich unbegrenztes, unentgeltliches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an solchen Schutzrechten ein, sofern dies zwingend nach dem Sinn und Zweck dieses Beratungsvertrages erforderlich ist. Ansonsten bedarf die Einräumung eines Nutzungsrechtes der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Eine Übertragung derartiger Rechte auf Dritte kann nur mit Zustimmung des Beraters erfolgen.

3.3.3

Datensicherung

Wird die RealSystem GmbH vom Kunden beauftragt, vorhandene EDV-Systeme an die Bedürfnisse des Kunden anzupassen, oder mit Hard- und/oder Software (im Folgenden Komponenten genannt) zu erweitern, so hat der Kunde vor Beginn unserer Arbeiten eine ordentliche Datensicherung durchzuführen. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass jede Erweiterung mit Komponenten einen mehr oder minder schweren Eingriff in vorhandene Systeme bedeutet und unter Umständen die Funktionstüchtigkeit anderer Komponenten beeinträchtigt. Sollte es, nach durch uns durchgeführten Installationen, zu Fehlfunktionen wegen inkompatiblen, fehlerhaften oder unvollständigen Komponenten kommen, so sind sowohl Suchen, als auch Beseitigung der Fehler für den Kunden kostenpflichtig.

3.3.4

Installationen

Schlagen Installationen nach zwei Versuchen aufgrund von inkompatiblen, fehlerhaften oder unvollständigen Komponenten, fehlenden oder falschen Informationen zu den vorhandenen und/oder zu installierenden Komponenten fehl, so obliegt es dem Kunden, die Installation abzubrechen, oder weitere Versuche zuzulassen. Die von der RealSystem GmbH aufgewendete Zeit ist für den Kunden in jedem Fall kostenpflichtig.

3.3.5

Transport

Wird die RealSystem GmbH vom Kunden beauftragt, vorhandene oder neu angeschaffte EDV-Systeme zu transportieren, so geschieht dies auf Risiko des Kunden. Die RealSystem GmbH haftet in diesem Fall nur für grob fahrlässiges Verhalten Ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

3.4

Webhosting / Domainregistrierung

3.4.1

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den im vorliegenden Angebot beschriebenen Leistungen. Die RealSystem GmbH behält sich eine Änderung seiner Preise vor, sofern dies durch veränderte Marktbedingungen notwendig ist. Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen angekündigt. Ist der Kunde nicht mit der Änderung einverstanden, steht ihm das Recht der Vertragskündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu. Hierüber muss der Kunde Nachweis erbringen.

3.4.2

Transfervolumen (Traffic)

In den Webspace-Paketen ist ein bestimmtes monatliches Transfervolumen lt. Leistungsbeschreibung bereits enthalten. Wird dieses monatliche Transfervolumen überschritten, so ist die RealSystem GmbH berechtigt, dieses zusätzliches Transfervolumen gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen.

3.4.3

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt bei sog. Webspace-Paketen 12 Monate und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss in schriftlicher Form postalisch oder per Fax erfolgen. Hierüber muss der Kunde Nachweis

3.4.4

Vertragslaufzeit

Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird die RealSystem GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die RealSystem GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die RealSystem GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die RealSystem GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB der RealSystem GmbH und werden auf Wunsch dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die RealSystem GmbH erteilt telefonisch oder im Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain.

3.4.5

Übernahme einer Domain (KK)

Der Kunde kann mit der ihm zugeteilten Domain unter Berücksichtigung von Punkt 3.4.6. zu einem anderen Provider wechseln (KK). Die RealSystem GmbH kann Übernahme-Anträgen anderer Provider nur dann zustimmen, wenn eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers (ADMIN-C) rechtzeitig vorliegt.

3.4.6

Kündigung einer Domain

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate bzw. 24 Monate lt. Preisliste und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 bzw. 24 Monate. Die Kündigung muss in schriftlicher Form postalisch oder per Fax erfolgen. Hierüber muss der Kunde Nachweis erbringen.

3.4.7

Freistellung

Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Speicherplatz des Kunden bei der RealSystem GmbH gespeichert werden. Der Kunde verpflichtet sich, die RealSystem GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde stellt die RealSystem GmbH von der Haftung durch eventuell auftretende Sicherheitslücken frei.

3.4.8

Leistungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen oder Produkte nicht zur Verbreitung von beleidigenden, anstößigen oder bedrohenden, belästigenden oder betrügerischen Mitteilungen zu nutzen, andere nicht zu belästigen oder unnötig in Besorgnis zu versetzen, keinen Betrug oder andere strafbare Handlungen zu begehen und den, dem Kunden von der RealSystem GmbH gegebenen Anweisungen hinsichtlich der Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte nicht zuwiderhandeln, sowie auch anderen eine derartige Nutzung nicht zu gestatten. Die Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte für unerwünschte eMail-Werbung ist grundsätzlich nicht gestattet. Verwendet der Kunde in seinem Webspace Scripte, so müssen diese ausreichend vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte geschützt sein. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung, so ist die RealSystem GmbH zur Schadensabwehr berechtigt den Webspace des Kunden zu sperren und/oder den Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen.

3.4.9

Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung der RealSystem GmbH gestattet: Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben; Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten; Chat-Foren zu betreiben. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 200 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. "Paidmails" bzw. E-Mails mit denen ein "Referral-System" beworben wird, zu versenden.

3.4.10

Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann einen Dienstleistungsvertrag durch schriftliche Mitteilung an die RealSystem GmbH kündigen. Wurde mit der Erbringung der Dienstleistungen schon begonnen bzw. wurde das Produkt schon ganz oder teilweise geliefert, muss diese Kündigungsmitteilung mindestens 4 Wochen vor dem Kündigungsdatum übermittelt werden. Der Kunde hat alle Rechnungen für Dienstleistungen oder Produkte zu zahlen, die vor dem Wirksamwerden der Kündigung erbracht bzw. geliefert wurden. Das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.4.11

Kündigung durch die RealSystem GmbH

Die RealSystem GmbH ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag fristlos zu kündigen oder die Lieferung von Produkten einzustellen: A) Bei Zahlungsverzug oder jeder anderen wesentlichen Verletzung der sich aus dem Kundenauftrag, dem Dienstleistungsvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten des Kunden. B) Bei jedem Verstoß gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, oder in anderer Form illegalen Inhalten. Bei jedem Verstoß gegen eine Regel oder Verordnung oder Richtlinie einer für die Regulierung der Dienstleistungen oder Produkte zuständigen staatlichen Behörde; bei "spamming" von Seiten des Kunden; im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung eines zuständigen Gerichts bzw. einer zuständigen Behörde, die es der RealSystem GmbH untersagt, solche Dienstleistungen oder Produkte anzubieten; bei einer vermuteten betrügerischen oder anderen rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistung oder der Produkte, bei Betrug oder Täuschung bei der Bereitstellung von nach dem Dienstleistungsvertrag bereitzustellenden Informationen oder jeder anderen Information.

3.4.12

Entgelte bei Kündigung

Soweit der Kunde einen Dienstleistungsvertrag unberechtigt bzw. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt oder die RealSystem GmbH einen Dienstleistungsvertrag aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden (einschließlich der unter 3.4.11. genannten Fälle) kündigt, hat der Kunde das ausstehende Entgelt bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit als pauschalierten Schadensersatz in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren nach.

3.4.13

Aussetzung der Leistungserbringung

Die RealSystem GmbH ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienstleistungen auszusetzen, wenn:
A.) die RealSystem GmbH berechtigt wäre, den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen; das Recht zur Kündigung wird durch die Aussetzung der Dienstleistungen nicht berührt;
B.) die RealSystem GmbH Arbeiten an den Einrichtungen, Anlagen und Systemen vornimmt, die ohne eine Unterbrechung der Dienstleistungen nicht durchgeführt werden können;
C.) die RealSystem GmbH verpflichtet ist, eine Anordnung, Auflage o. ä. Verfügung einer Behörde oder eines Gerichts zu befolgen die Bereitstellung der Dienstleistungen unzulässig oder unmöglich macht;
D.) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Kunden von Dritten ohne sein Wissen Kosten produziert werden oder der Kunde bei einer späteren Durchführung der Aussetzung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und die Aussetzung nicht unverhältnismäßig ist. In den Fällen A.), C.) und D.) bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

3.4.14

Inrechnungsstellung und Zahlung

Die RealSystem GmbH stellt dem Kunden die anfallenden Entgelte jährlich im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sperrt die RealSystem GmbH die Leistungen aufgrund von Kundenverstößen gegen die vorliegenden AGB ist die RealSystem GmbH berechtigt € 15,00 als Aufwandsentschädigung für die Sperrung in Rechnung zu stellen.

3.4.15

Haftungsbeschränkung

Die Haftung der RealSystem GmbH beschränkt sich auf die Rückerstattung der anteiligen Entgelte, durch eine von der RealSystem GmbH fahrlässig oder grob fahrlässig verschuldete Nichterbringung der unter Punkt 3.4.1. genannten Leistungen für den Zeitraum in dem die Leistung nicht erbracht wurde. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

3.5

Hardware / Standardsoftware

3.5.1

Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der RealSystem GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der RealSystem GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die RealSystem GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die RealSystem GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der RealSystem GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der RealSystem GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die RealSystem GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der RealSystem GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

3.5.2

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der RealSystem GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der RealSystem GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der RealSystem GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der RealSystem GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die RealSystem GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die RealSystem GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der RealSystem GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die RealSystem GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der RealSystem GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

3.5.3

Haftung

Die RealSystem GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RealSystem GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der RealSystem GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

3.5.4

Gewährleistung für Hardware

Die RealSystem GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die RealSystem GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der RealSystem GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der RealSystem GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der RealSystem GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der RealSystem GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die RealSystem GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die RealSystem GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der RealSystem GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die RealSystem GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

3.5.4

Gewährleistung für Standardsoftware

Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die RealSystem GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der RealSystem GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der RealSystem GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die RealSystem GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die RealSystem GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der RealSystem GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die RealSystem GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die RealSystem GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

4. Allgemeines

4.1

Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz der RealSystem GmbH. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, freibleibend und ohne Gewährleistung für Richtigkeit. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Floppy Disks, Streamer Tapes, CDs usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2

Preise, Steuern und Gebühren

Sofern keine anders lautenden, schriftlichen Vereinbarungen (z. B. Festpreise für ein Projekt, individuelle Stundenpreise) zwischen dem Kunden und der RealSystem GmbH getroffen sind, werden alle Dienstleistungen wie folgt abgerechnet: Arbeitszeit wird pro angefangenen 30 Minuten berechnet und kostet, soweit nicht anders schriftlich vereinbart EUR 80,00 zzgl. 19% MwSt . (pro Stunde). Die ersten 60 Minuten werden auch bei geringerer Arbeitszeit voll berechnet. Die Arbeitszeit umfasst alle Tätigkeiten wie z. B. Besprechung, Analyse, Beratung, Programmierung, Einweisung, telefonische Betreuung, telefonische Fernwartung, Zeit für Arbeitsvorbereitung, Dokumentation, sowie nach Ablauf der Sachmangelhaftung auch Fehlersuche und Reparatur. Für Arbeit an Samstagen wird ein Aufschlag von 25% berechnet. Für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen wird ein Aufschlag von 50% berechnet. Für Arbeit vor 8:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr wird an jedem Tag zusätzlich ein Aufschlag von 25% berechnet. Anfahrten werden berechnet. Pro gefahrenen Kilometer werden EUR 0,60€ zzgl. 19% MwSt. berechnet mindestens jedoch EUR 15,-- zzgl. 19% MwSt. pro Anfahrt. Die für die Anfahrt benötigte Zeit ist in der Kilometerpauschale enthalten und wird nicht als Arbeitszeit berechnet. Erfordert ein Termin beim Kunden einen mehrtägigen Aufenthalt oder eine Anfahrt am Vortag, werden dem Kunden die tatsächlichen Übernachtungskosten berechnet. Alternativ kann der Kunde auch eine für die RealSystem GmbH kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Notwendige Flüge, Fähr- oder Schiffspassagen o. ä. werden ebenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

4.3

Verpflichtung zur Adressmitteilung / Kosten bei Versäumnis

Der Kunde wird der RealSystem GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung und im Falle der Zahlung über Kreditkarte Änderungen der Kreditkartennummer sowie der Gültigkeitsdauer anzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaig erforderliche Nachweise zu erbringen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die RealSystem GmbH berechtigt, die für die Adressermittlung entstehenden Kosten dem Kunden pauschal mit 19 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung zu stellen

4.4

Zahlung

Die von der RealSystem GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist die RealSystem GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die RealSystem GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die RealSystem GmbH, die laufenden Arbeiten zu unterbrechen oder die Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Arbeitsunterbrechung auf Grund verspäteter Zahlung oder wenn die Ursache für die Verzögerung durch den Auftraggeber zu vertreten ist, sind alle Terminzusagen gegenstandslos. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die RealSystem GmbH berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und den gesamten geschuldeten Betrag samt Zinsen und Nebengebühren fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Die RealSystem GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen und Folgelieferungen erst nach Eingang sämtlicher bis dahin fälliger Zahlungen zu erbringen.

4.5

Datenschutz, Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

4.6

Loyalität

Die RealSystem GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Zustimmung. Die RealSystem GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

4.7

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

4.8

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz der RealSystem GmbH.


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